„Wie gern wär ich bei dir“
Das renommierte Vokalensemble Quartonal gastiert am Sonntag, den 5. September 2021, um 16.00 Uhr in der katholischen St. Marien Kirche, Kurzer Kamp 2, Quickborn, mit einem Programm geistlicher und weltlicher Vokalmusik für 4 Männerstimmen. Ein Konzert, das ursprünglich im Januar anlässlich des 5. Geburtstages des Kultur-Vereins stattfinden sollte, aber, wie so vieles, den Viren zum Opfer fiel.
Mit Quartonal, das seine Wurzeln in Norddeutschland bei den Chorknaben Uetersen hat, kommt eines der gefragtesten Vokalensembles Deutschlands nach Quickborn. Die vier jungen Sänger Mirko Ludwig (Tenor), Jo Holzwarth (Tenor), Christoph Behm (Bariton) und Sönke Tams Freier (Bass) begeistern in ihren Konzerten nicht nur mit einem überaus vielseitigen Repertoire, sondern auch mit ihrer Hingabe zum musikalischen Detail und nicht zuletzt mit ihrer humorvollen Art. Ein weiteres Markenzeichen ihrer Arbeit ist der äußerst homogene Klang, der ihre Musik jenseits von Epochen- oder Stilgrenzen auszeichnet. Entscheidende künstlerische Impulse erhielten sie durch die King‘ Singers.
Seine rege Konzerttätigkeit führte das Ensemble bereits durch alle Teile Deutschlands sowie einer Reihe europäischer Länder bis nach Taiwan und China. Die vier Sänger sind regelmäßige Gäste auf Festivals wie dem SHMF, dem Musikfest Stuttgart, dem Rheingau Musik Festival und dem MDR Musiksommer.
Nach Quickborn kommen die Sänger mit einem Programm unter dem Titel „Wie gern wär‘ ich bei dir“ mit geistlicher und weltlicher Musik vom Barock bis zu zeitgenössischen Kompositionen nach Psalmen und wunderbaren Texten von Goethe über Schiller, Mörike und Shakespeare bis Bonhoeffer.
Das Konzert ist eine Zusammenarbeit des Förderkreises Kirchenmusik St. Marien und dem Kultur-Verein Quickborn.
Der Eintritt beträgt € 20,00. Es gilt die 3G-Regel.
Karten können bereits im Vorverkauf in der Buchhandlung Theophil, Am Freibad 4 a, Telefon 04106 66 464, E-Mail >buchhandlung.theophil@t-online.de<, erworben oder reserviert werden. Durch die weiter bestehenden Beschränkungen ist die Anzahl der Plätze begrenzt.
Mund- und Nasenschutz sowie GGG-Registrierung sind weiterhin erforderlich.
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