Vermögens- und Immobilienreform

Aktuelles

Mai 2024:
Der Verwaltungsrat hat sich auf seiner letzten Sitzung dem Votum der GGU angeschlossen und entschieden, aus den von der PIK erarbeiteten 4 Immobilienoptionen die Option 1 (s.u.) dem Generalvikar vorzulegen. Sobald es diesbezüglich eine Rückmeldung aus dem Generalvikariat gibt, werden Sie über die MartinsMitteilung und unsere Website über die nächsten Schritte informiert.


Bisheriger Verlauf

Mit der VIR (Vermögens- und Immobilienreform) strebt das Erzbistum Hamburg eine Verringerung des Immobilienbestandes in den Pfarreien und auf Bistumsebene an. Hierzu dient die PIK (Pfarreiliche Immobilienkommission). Sie wird die Gebäude aus unserer Pfarrei in Primär- und Sekundärimmobilien unterteilen.

Das Erzbistum hat hierzu eine Seite mit detaillierten Infos eingerichtet. Unter https://www.erzbistum-hamburg.de/?we_objectID=9744 können Sie nachlesen, wie es zu diesem Prozess kam und wie die Umsetzung erfolgen soll. Für FAQs gehen Sie zu https://www.erzbistum-hamburg.de/FAQ-VIR_Haeufig-gestellte-Fragen

Darüber hinaus erreichen Sie die PIK per E-Mail unter pik@pfarreihlmartin.de oder auch, indem Sie unsere „Post-Boxen“ in den einzelnen Kirchen nutzen. Hier können Sie auch gerne um Rückruf bitten, wenn Sie sich ein Gespräch dazu wünschen.

Erste Info-Veranstaltungen
In unserer Pfarrei Heiliger Martin fanden im Oktober und November 2022 Info-Veranstaltungen statt, die dazu dienten, den aktuellen Stand dieses Prozesses zu präsentieren und ins Gespräch zu kommen, wie und in welchen Räumen wir künftig unser pastorales Leben gestalten können und wollen.

Folgende Gebäude stehen zur Debatte:

Übersicht der Gebäude

Konsultation zu Szenarien möglicher Gebäudenutzungen in der Pfarrei
Wir gingen im Januar und Februar 2023 einen Schritt weiter und konsultierten die Gemeinden der Pfarrei, indem die Gemeindeteams/-konferenzen konkrete, vorstellbare Szenarien aus rein pastoraler Sicht entwickeln, die als Vorschläge an die PIK zur Prüfung weitergegeben werden.
Wir wollten herausfinden, welche Gebäude pastoral genutzt werden und welche wie wichtig sind für die pastorale Arbeit. Hierzu fand eine Auseinandersetzung vor Ort mit möglichen Szenarien der Gebäudenutzung statt, um schließlich eine Priorisierung unter den Szenarien festzulegen.

Informationen zur Geistlichen Unterscheidung (GU)
Am 01. März 2023 stellte Sr. Gudrun Steiß, Leiterin der Pastoralen Dienststelle im Erzbistum Hamburg, in Halstenbek dem Verwaltunsrat, dem Pastoralrat und allen Interessierten die ignatianische Methode zur geistlichen Unterscheidung vor. Eine separate, vom Pfarrpastoralrat benannte Gruppe, wird in einem geistlichen Unterscheidungsprozess, mit Unterstützung einer Geistlichen Begleitung, im Hören aufeinander und auf Gott eine Konstellation auswählen. 

Klausurtagung der PIK zur Optionenentwicklung
Am 31. März 2023 tagte die PIK, um mindestens zwei gleichwertige Immobilienkonstellationen für unsere Pfarrei zu entwickeln. Diese sollen wirtschaftlich und pastoral tragbar sein. Dabei wurden unsere Gebäude in Primär- und Sekundärimmobilien eingeteilt.
Der VR (Verwaltungsrat) stimmte in seiner Sitzung am 04. Mai 2023 vier Optionen zu, die die PIK entwickelt hat. (vgl. §12 der 2. RahO-VIR-D)

Vier Optionen
Folgende vier Optionen legt die Pfarreiliche Immobilienkommission (PIK) vor, aus denen schließlich von der Gruppe der Geistlichen Unterscheidung (GGU) eine ausgewählt wird und dann die Grundlage unseres Immobilienkonzeptes bildet. Grundsätzlich sind KiTas Primärimmobilien und stehen nicht zur Debatte. Der Zeitpunkt, wann ein Gebäude zur Sekundärimmobilie wird, ist eine angedachter, kein finaler.

Elmshorn, Halstenbek, Uetersen und Wedel sind in allen vier Optionen identisch:

Die Kirche bleibt Primärimmobilie.
Das Pfarrhaus und das Gemeindehaus (mit Stemickhaus) werden 2028 zu Sekundärimmobilien.
Es laufen zwei Machbarkeitsstudien (MBS): Das Kolpinghaus soll primär bleiben, wenn man es zum Gemeindezentrum mit Büros, Beratungsstelle, Priesterwohnungen und Begegnungsraum der Gemeinde umbauen kann. Alternativ wird es Sekundärimmobilie und die Kirche soll so umgestaltet werden, dass sie multifunktional genutzt werden kann. In jedem Fall soll ein Gemeindezentrum bleiben.
Die Kirche wird 2028 zur Sekundärimmobilie. Das alte Pfarrhaus ist bereits Sekundärimmobilie. Das Gemeindehaus bleibt Primärimmobilie.
Es läuft eine MBS: Das Kaminzimmer im Gemeindehaus soll so umgebaut werden, dass es als Gottesdienstraum genutzt werden kann.
Die Kirche bleibt Primärimmobilie.
Das Gemeindehaus wird 2026 Sekundärimmobilie.
Es sollen Gespräche mit der Abteilung KiTa stattfinden, denn das Gemeindehaus soll bis 2026 in Verantwortung der KiTa übergehen, da hier der primäre betriebsgenehmigungsbedingte Bedarf für das Gebäude liegt.
Die Kirche bleibt Primärimmobilie.
Da die Gemeinde Priesterwohnungen stellen muss, bleibt das Pfarrhaus auch Primärimmobilie und wird zur Sekundärimmobilie, sobald kein Priester mehr dort wohnt..
Das Gemeindehaus wird 2028 Sekundärimmobilie. Anstelle des Gemeindehauses soll im Rahmen einer MBS geprüft werden, wo alternativ funktionale Gemeinderäume angebaut werden können. In Frage kämen der geplante KiTa-Neubau oder die Kirche. 

In Pinneberg und Quickborn wurden unterschiedliche Szenarien entwickelt, die dann je nach Kombination vier Optionen ergeben.

Die Kirche und das Gemeindehaus bleiben Primärimmobilien.
Da die Gemeinde Priesterwohnungen stellen muss, bleibt das Pfarrhaus auch Primärimmobilie und wird zur Sekundärimmobilie, sobald kein Priester mehr dort wohnt.
Das Gemeindehaus bleibt Primärimmobilie.
Die Kirche wird 2025 Sekundärimmobilie. Es soll ein Verkauf sondiert werden mit der Möglichkeit, die Kirche für Gottesdienste auf Mietbasis zu nutzen.
Da die Gemeinde Priesterwohnungen stellen muss, bleibt das Pfarrhaus auch Primärimmobilie und wird zur Sekundärimmobilie, sobald kein Priester mehr dort wohnt.
Die Kirche und das Gemeindehaus bleiben Primärimmobilien.
Das Pfarrhaus (aktuelles Pfarrbüro) wird 2024 zur Sekundärimmobilie. Das ehemalige Pfarrhaus (St. Pius) ist bereits Sekundärimmobilie.
Die Kirche bleibt Primärimmobilie.
Das Gemeindehaus wird 2027 zur Sekundärimmobilie, während die Kirche zum multifunktionalen Gottesdienst- und Gemeinderaum umgestaltet wird.
Das Pfarrhaus (aktuelles Pfarrbüro) wird 2024 zur Sekundärimmobilie. Das ehemalige Pfarrhaus (St. Pius) ist bereits Sekundärimmobilie.

Folgende Optionen hat die PIK festgelegt:

Option 1
Elmshorn, Halstenbek, Uetersen, Wedel, Quickborn 1, Pinneberg 1

Option 2
Elmshorn, Halstenbek, Uetersen, Wedel, Quickborn 2, Pinneberg 2

Option 3
Elmshorn, Halstenbek, Uetersen, Wedel, Quickborn 2, Pinneberg 1

Option 4
Elmshorn, Halstenbek, Uetersen, Wedel, Quickborn 1, Pinneberg 2

Einbezug der Pfarreiöffentlichkeit und Aufruf zur Stellungnahme
Bei den VIR-Infotreffen in allen Gemeinden im Mai und Juni 2023 wurde der aktuelle Stand des Prozesses, besonders die dargestellten vier Optionen, und der weitere Verlauf präsentiert. Bis 30. Juni 2023 hatten Gruppen, Gremien und Einzelpersonen die Möglichkeit, zu diesen vier Optionen schriftlich Stellung zu beziehen. Diese Stellungnahmen werden der Gruppe der Geistlichen Unterscheidung (GGU) weitergeleitet, dass sie dann mit all diesen Eindrücken ein finales Immobilienkonzept auswählt.


Grundsätzliches zu PIK und GGU

  • Was ist die PIK?
    In unserer Pfarrei wurde durch den Verwaltungsrat eine Arbeitsgruppe gebildet, deren Mitglieder die Katholiken der Pfarrei repräsentiert – die sog. PIK. Sie hat zwei Aufgaben:
    1. Sie plant und koordiniert den VIR-Prozess vor Ort.
    2. Sie erarbeitet mehrere konkrete Entwürfe für eine neue Immobiliengestaltung unserer Pfarrei, mit welcher die pastorale Arbeit gestärkt werden kann.
  • Wer sind die Mitglieder der PIK?
    Im Juni 2022 hat die konstituierende Sitzung der PIK stattgefunden. In diese Arbeitsgruppe wurden durch den Verwaltungsrat folgende Personen berufen:
    Regina Bohla (Vorsitzende)
    Heiko Kiehn (leitender Pfarrer)
    Joachim Pflüger (Pfarrpastoralrat)
    Peter Reipen (Finanzausschuss)
    Egon Daub & Fritz Peters (Bauausschuss)
    Maria Kettmann & Marianne Glamann (Pastoralteam)
    Theresa Hartmann (Gemeindeteam Elmshorn)
    Guido Schulte (Gemeindeteam Halstenbek)
    Annika Ganschow (Gemeindeteam Pinneberg)
    Wilhelm Brenzinger (Gemeindeteam Quickborn)
    Irene Behm (Gemeindeteam Uetersen)
    Doris Sander (Gemeindeteam Wedel)
  • Wie geht die PIK vor?
    1. Die PIK erarbeitet zeitnah eine grundlegende Bestandaufnahme. Sie erfasst dabei an allen Kirchstandorten unserer Pfarrei die finanziellen, baulichen und personellen Gegebenheiten.
    2. Sie analysiert unser Pastoralkonzept und leitet konkrete Raum- und Personalbedarfe ab.
    3. Zusätzlich werden auch die seelsorglichen Bedürfnisse der einzelnen Pfarreimitglieder untersucht und mögliche künftige Nutzungsalternativen innerhalb der Pfarrei eruiert. Die Menschen vor Ort können und sollen sich in diesen Prozess einbringen.
    4. Die PIK entwickelt mehrere unterschiedliche Immobilienkonzepte. Diese müssen eine zukunftsfähige Seelsorge ermöglichen und auf Dauer finanzierbar sein.
    5. Dabei teilt die PIK unsere Grundstücke und Gebäude in zwei Kategorien ein: Primärimmobilien sind für die Erfüllung unseres Sendungsauftrags unabdingbar und können entweder im Besitz der Pfarrei sein oder zu diesem Zweck angemietet werden. Sekundärimmobilien sind für die Erfüllung des Sendungsauftrags nicht mehr unbedingt notwendig.
      (geplant
    6. Die PIK informiert die Pfarreimitglieder regelmäßig über den Fortgang der Arbeit.
    7. Die PIK stellt ihre vorläufigen Entwürfe für ein Immobilienkonzept in den Gemeinden und Gremien zur Diskussion. Deren Rückmeldungen fließen in die weitere Arbeit der PIK ein.
  • Was ist die Geistliche Unterscheidung?
    Die aus der PIK erarbeiteten und durch die Gremien, insbesondere den Kirchenvorstand, unterstützten Entwürfe für ein Immobilienkonzept werden in einem geistlichen Unterscheidungsprozess von der Gruppe der Geistlichen Unterscheidung (GGU) betrachtet. Dabei wird eine Gruppe aus Vertreterinnen und Vertretern der Pfarrei, unterstützt durch einen externen Geistlichen Begleiter, den für unsere Pfarrei besten Entwurf wählen. Das Ergebnis wird dem Kirchenvorstand vorgestellt.
  • Wer sind die Mitglieder der GGU?
    In diese Gruppe der Geistlichen Unterscheidung (GGU) wurden im März 2023 durch den Pfarrpastoralrat folgende Personen berufen:
    Regina Bohla (Halstenbek)
    Wilhelm Brenzinger (Quickborn)
    Jacob Fiack (Quickborn)
    Marianne Glamann (Pastoralteam)
    Heiko Kiehn (Pfarrer)
    Peter Klein-Boß (Elmshorn)
    Stephan Krämer (Halstenbek)
    Michael Leis (Pastoralteam)
    Guido Nowak (Pinneberg)
    Dr. Joachim Pflüger (Wedel)
    Doris Sander (Wedel)
    Annette Tauch (Pastoralteam)
  • Wer entscheidet am Schluss?
    Der Kirchenvorstand entscheidet, ob er den vorgestellten Entwurf als neues Immobilienkonzept der Pfarrei dem Erzbischof vorlegt. Unser Erzbischof setzt das pfarreiliche Immobilienkonzept in Kraft. Bis 2030 müssen wir es in unserer Pfarrei umsetzen.

Informationen über die Pfarrei Heiliger Martin

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