Kirchengemeinderat
Der Kirchengemeinderat (KGR) vertritt die Kirchengemeinde und verwaltet deren Vermögen. Er tritt insofern an die Stelle des Kirchenvorstandes. Darüber hinaus wirkt der Kirchengemeinderat mit bei der Verwirklichung und Umsetzung der Grundfunktionen kirchlichen Lebens in der Liturgie, Verkündigung und Diakonie. So übernimmt dieses Gremium alle Aufgaben des Pfarrgemeinderates.
[table “7” not found /]Fachausschüsse
Neben dem Kirchengemeinderat existieren in unserer Pfarrei folgende Fachausschüsse:
- Bauausschuss
- Familienausschuss
- Festausschuss
- Finanzausschuss
- Kita-Ausschuss
- Liturgieausschuss
- Öffentlichkeitsausschuss
- Personalausschuss
Als Mitglieder in den Ausschüssen agieren nicht nur gewählte Kirchengemeinderatsmitglieder, sondern auch Menschen, die mit ihren Fachkompetenzen die Arbeit bereichern.
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