Das Gesetz über den Kirchlichen Datenschutz (KDG) ist die Verordnung der katholischen Kirche zur Verarbeitung personenbezogener Daten. Das KDG ist am 24. Mai 2018 in Kraft getreten und löste damit die bisher geltende Anordnung über den Kirchlichen Datenschutz (KDO) ab.
Unsere Pfarrei bemüht sich, das KDG in das tägliche Leben zu bringen. Deshalb wurde die Richtlinie zum Datenschutz als Dienstanweisung erlassen. Die Bestimmungen sollen sicherstellen, dass alle Abläufe in unserer Pfarrei den Vorgaben des Kirchlichen Datenschutzrechts entsprechen.
Diese Dienstanweisung ist für alle in der Pfarrei Tätigen verbindlich, also auch für diejenigen, die ehrenamtlich für die Pfarrei tätig sind, oder diejenigen, die beim Bistum angestellt sind.
Richtlinie zum Datenschutz unserer Pfarrei
Zuständigkeiten in der Pfarrei
Verantwortlich für den Datenschutz:
Pfarrer Heiko Kiehn
Ansprechpartnerin für Fragen im Bereich des Datenschutzes:
Verwaltungskoordinator/Verwaltungskorrdinatorin
Datenschutzbeauftragter der Pfarrei:
datenschutz nord GmbH
Dr. Uwe Schläger
Konsul-Smidt-Straße 88
28217 Bremen
kirche@datenschutz-nord.de
Ansprechpartner: Frank van Hettinga
0421 / 69 66 32 367
FHettinga@datenschutz-nord.de
Einwilligungen
Zum jetzigen Zeitpunkt entstanden auch Formulare (Verpflichtungen und Einwilligungen) in unserer Pfarrei. Die ausgefüllten und unterschriebenen Formulare gelten erst, wenn diese in einem der Gemeindebüros abgegeben wurden.
1. Einwilligung eines Urhebers in die unentgeltliche Veröffentlichung von Fotos/Filme
Bevor Fotos oder Filme in unseren analogen oder digitalen Medien (z.B. Gemeindebrief, Homepage) angeboten werden, muss eine Einwilligung des Urhebers/der Urheberin (Fotograf/Kameraleute) vorliegen.
Einwilligung eines Urhebers in die unentgeltliche Veröffentlichung von Fotos/Filme
2. Einwilligung in die Veröffentlichung personenbezogener Daten und Fotos/Filme
Sofern die abgebildete Person über die erforderliche Einsichtsfähigkeit verfügt, um einer Foto- oder Film-Veröffentlichung in unseren analogen oder digitalen Medien (z.B. Gemeindebrief, Website) zuzustimmen, sollte sie die Einwilligungserklärung unterzeichnen. Von einer entsprechenden Einsichtsfähigkeit ist ab dem 16. Lebensjahr auszugehen.
Einwilligung in die Veröffentlichung personenbezogener Daten und Fotos
Einwilligung in die Veröffentlichung personenbezogener Daten und Filme
Sammel-Einwilligung in die Veröffentlichung personenbezogener Daten und Fotos
Sammel-Einwilligung in die Veröffentlichung personenbezogener Daten und Filme
3. Einwilligung in die Veröffentlichung personenbezogener Daten und Fotos/Filme (Personen unter 16 Jahren)
Falls die abgebildete Person das 16. Lebensjahr noch nicht vollendet hat, müssen die Sorgeberechtigten – beide Elternteile – der Verwendung der Fotos oder Filme in unseren analogen oder digitalen Medien (z.B. Gemeindebrief, Website) zustimmen.
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