Die Verordnung des Landes Schleswig – Holstein und die Anordnungen des Erzbischofs von Hamburg Dr. Stefan Heße machen es möglich, dass Gottesdienste unter bestimmten Richtlinien ab dem 9. Mai 2020 wieder gefeiert werden können. Bei allen Vorsichtsmaßnahmen, die getroffen worden sind, wollen wir die Möglichkeit der Ansteckung minimieren.
Dennoch bleibt ein Restrisiko. Jedes Gemeindemitglied ist gebeten, selber zu entscheiden, ob es bereit ist, dieses Restrisiko zu tragen. Die Befreiung von der Sonntagspflicht gilt weiterhin.
Zur raschen Nachverfolgung von Infektionsketten ist die Erhebung der Teilnehmerzahl durch Anmeldung zwingend notwendig. Geführt wird diese Liste nur zu diesem Zweck mit Name, Adresse und Telefonnummer und wird nach vier Wochen vernichtet.
Für den 9. und 10. Mai können Sie sich nur telefonisch am kommenden Freitag, 08.05.2020, anmelden. Ab dem 16. und 17. Mai wird auch eine Online-Anmeldung möglich.
- Gemeindebüro Elmshorn: Freitag, von 15.00-17.00 Uhr unter Tel. 04121/2627900
- Gemeindebüro Quickborn: Freitag: von 08.00 – 14.00 Uhr unter Tel.04106/2422
- Gemeindebüro Wedel: Freitag: von 9.00-12.00 Uhr unter Tel. 04103/2154
- Pastor Heiko Kiehn: unter Tel. 04106/ 6473704 (Freitag von 17.00-19.00 Uhr)
- Halstenbek: Marianne Glamann unter Tel. 0179/2179552
- Stefan Langer: unter Tel. 04121/2627901 (auch AB)
Folgende Gottesdienste werden nach Beratung mit den Gemeindeteams am kommenden Wochenende (09. und 10. Mai 2020) gefeiert:
- Elmshorn: Sa 18.00 Uhr und So 11.00 Uhr (auch gestreamt)
- Wedel: So 11.15 Uhr
- Halstenbek: So 9.15 Uhr
- Quickborn: Sa 18.30 Uhr und So 9.30 Uhr
Für die Werktaggottesdienste liegen Informationen vor Ort aus.
Es gelten folgende Regelungen:
- Die Verwendung von Mund- und Nasenmasken wird als Selbstverständlichkeit vorausgesetzt. Nur der Gottesdienstleiter wird zum besseren Verständnis ohne Maske sprechen.
- Auf Gesang im Gottesdienst wird verzichtet. Für das persönliche Gebet bringe jeder sein Gebetsbuch mit.
- Die Abstandsregeln, besonders beim Betreten und Verlassen der Kirche und beim Kommuniongang sind unbedingt einzuhalten. Auch auf den Sitzplätzen gilt diese Regel.
- Durch die Verordnung des Landes gilt eine maximale Besucherzahl für die Gottesdienste. Konkret heißt das für: Elmshorn – 49 Personen, Halstenbek – 28 Personen, Uetersen – 20 Personen, Pinneberg – 25 Personen, Wedel – 25 Personen, Quickborn – 40 Personen (ausgelegt auf die Quadratmeterzahl der Kirchen und die Personenzahl ist inclusive der Gottesdienstleiter und Ordner zu rechnen)
- Für einen Freiluftgottesdienst gelten die gleichen Bedingungen.
Wir hoffen, dass alle die geltenden Regeln einhalten werden.
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